Die Teilnahme am kirchlichen Religionsunterricht beruht auf der Entscheidung der Eltern. Sie sind für die religiöse Erziehung ihres Kindes bis zur Vollendung des 16. Altersjahres verantwortlich.
Der regelmässige Besuch des kirchlichen Religionsunterrichtes in der Primarschulzeit ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Konfirmandenunterricht.